Mit der Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes soll die Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten bekämpft werden. Ab dem Winter 2006/2007 erhalten Arbeitnehmer im Baugewerbe bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten diese Sozialleistung:
Sie belaufen sich auf 60 Prozent der pauschalierten Netto-Entgelt-Einbuße beziehungsweise Eltern mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Das neue Saison-Kurzarbeitergeld ändert das bisherige System der Winterbauförderung. Mehr Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter bmas.bund.de und bei der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de.
Bild: MEV/dl
LORENZ