Ab dem Winter 2006/2007 erhalten Arbeitnehmer im Baugewerbe bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten das Saison-Kurzarbeitergeld. Es entspricht 60 Prozent der pauschalierten Netto-Entgelt-Einbuße beziehungsweise bei Eltern mit mindestens einem Kind 67 Prozent.
Das neue Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt die Winterbauförderung. Ausführliche Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de.
Bild: MEV/dl
MOERKE